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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2013 - 1 B 415/13   

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https://dejure.org/2013,21082
OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2013 - 1 B 415/13 (https://dejure.org/2013,21082)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.08.2013 - 1 B 415/13 (https://dejure.org/2013,21082)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. August 2013 - 1 B 415/13 (https://dejure.org/2013,21082)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgen der Beteiligung des Betriebsrates i.R.d. § 28 Abs. 2 PostPersRG bei Zuweisung von Beamten an ein Tochterunternehmen eines Postnachfolgeunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2013 - 1 B 415/13
    Die vom Antragsteller weiter mit Blick auf die Begründung der Antragsgegnerin zur Anordnung der sofortigen Vollziehung geäußerte Ansicht, wonach aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 -) folge, dass der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung nur dann zu erfüllen sei, wenn der Beamte ihn auch geltend mache, und dass die gegenteilige - auch vom Verwaltungsgericht vertretene - Ansicht "heuchlerisch" sei, geht offensichtlich und immer noch, vgl. Beschluss des Senats vom 17. Juni 2011 im vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers ebenfalls vertretenen Verfahren 1 B 277/11 , juris, Rn. 11 = NRWE.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 1 B 277/11

    Aufschiebende Wirkung einer Zuweisungsverfügung der Deutschen Telekom AG

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2013 - 1 B 415/13
    Die vom Antragsteller weiter mit Blick auf die Begründung der Antragsgegnerin zur Anordnung der sofortigen Vollziehung geäußerte Ansicht, wonach aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 -) folge, dass der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung nur dann zu erfüllen sei, wenn der Beamte ihn auch geltend mache, und dass die gegenteilige - auch vom Verwaltungsgericht vertretene - Ansicht "heuchlerisch" sei, geht offensichtlich und immer noch, vgl. Beschluss des Senats vom 17. Juni 2011 im vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers ebenfalls vertretenen Verfahren 1 B 277/11 , juris, Rn. 11 = NRWE.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2013 - 1 B 28/13

    Anspruch eines Beamten auf Verlängerung eines nach § 13 Abs. 1 SUrlV bewilligten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2013 - 1 B 415/13
    vgl. Beschluss des Senats vom 12. März 2013 - 1 B 28/13 -, juris, Rn. 10 = NRWE.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2011 - 1 B 452/11

    Verwendung von Beamten auf einem amtsangemessenen Arbeitsposten ist bis zu einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2013 - 1 B 415/13
    Der Antragsteller kritisiert in diesem Zusammenhang die in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 18. Juli 2011 - 1 B 452/11 -, juris, Rn. 31 = NRWE, stehende Ansicht des Verwaltungsgerichts, wonach ein Beamter grundsätzlich die Veränderung seines Aufgabenbereiches hinnehmen müsse, wenn sein durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützter Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung gewahrt bleibe.
  • VG Magdeburg, 17.09.2012 - 3 A 111/11

    Subvention: Teilwiderruf eines die Erweiterung einer Betriebsstätte betreffenden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2013 - 1 B 415/13
    Soweit der Antragsteller pauschal auf das zur Gerichtsakte gereichte Urteil des VG Osnabrück vom 16. Januar 2013 (3 A 111/11) verweist, sind die darin enthaltenen Wertungen schon deswegen nicht ohne Weiteres auf den hier zu entscheidenden Fall zu übertragen, weil das VG Osnabrück sich mit der Amtsangemessenheit von Aufgaben für einen Amtsrat der Besoldungsgruppe A 12 BBesO befasst und hierbei die gehobene Stellung des Amtsrates im Gefüge des gehobenen Dienstes (zweithöchstes Beförderungsamt) betont hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2013 - 1 B 748/13

    Zulässigkeit der vorläufigen Zuweisung eines Postbeamten auf eine andere Stelle

    Gerade zu Letzerem vgl. die Senatsbeschlüsse vom 19. August 2013 - 1 B 415/13 -, juris, Rn. 8 = NRWE, und vom 12. März 2013 - 1 B 28/13 -, juris, Rn. 10 = NRWE; ferner Nds. OVG, Beschluss vom 2. Januar 2013 - 5 ME 187/12 -, juris, Rn. 11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2018 - 1 B 1078/18

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

    - dazu, dass der Betriebsrat des aufnehmenden Unternehmens im Falle einer (erstmaligen) Zuweisung nach § 99 Abs. 1 BetrVG und nicht nach der nicht einschlägigen Regelung des § 28 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 PostPersRG zu beteiligen ist, vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20. Juni 2017- 4 A 869/17 -, juris, Rn. 11, Bay. VGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 6 B 16.1627 -, juris, Rn. 22, sowie Lenders/Weber, PostPersRG, 3. Aufl. 2016, PostPersRG § 28 Rn. 7, 11 und 43 ("Beteiligung des aufnehmenden BR"); vgl. auch den Senatsbeschluss vom 19. August 2013 - 1 B 415/13 -, juris, in dem ausgeführt ist, dass der Betriebsrat eines Zuweisungsunternehmens bei Erstzuweisung nicht nach § 28 Abs. 2 Post PersRG zu beteiligen ist, weil diese Vorschrift nur die Beteiligung bei Maßnahmen gegenüber bereits zugewiesenen Beamten betrifft, (Rn. 8 bis 12), und - zu weitgehend - formuliert wird, es habe daher keiner Beteiligung des Betriebsrats eines Zuweisungsunternehmens bedurft (Rn. 13) - Beteiligung des Betriebsrats des aufnehmenden Betriebes VCS GmbH (vgl. dessen Entscheidung vom 19. Oktober 2016, die Frist verstreichen zu lassen, Beiakte Heft 1 Blatt 22 f.) die erforderliche ordnungsgemäße Beteiligung des nach den Regelungen der §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 29 Abs. 1 Satz 3 PostPersRG in der Form der Mitbestimmung zu beteiligenden örtlichen Betriebsrats derjenigen Organisationseinheit vor, der der Antragsteller vor der beabsichtigten Zuweisung zugeordnet ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 1 B 1001/14

    Zuweisung; VCS GmbH; Anordnung des Sofortvollzugs; Vollziehungsanordnung;

    Deswegen sei hier nur noch ergänzend ausgeführt: Die vom Antragsteller in diesem Zusammenhang geäußerte Ansicht, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 -, BVerwGE 132, 40 = NVwZ 2009, 187 = juris) sei der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung nur zu erfüllen, wenn der Beamte ihn auch geltend mache, geht offensichtlich und immer noch, vgl. die den Prozessbevollmächtigten des Antragstellers bekannten Beschlüsse des Senats vom 17. Juni 2011 - 1 B 277/11 -, juris, Rn. 11 = NRWE, und vom 19. August 2013 - 1 B 415/13 -, juris, Rn. 15 bis 17 = NRWE, fehl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - 1 A 2414/12

    Amtsangemessenheit einer zugewiesenen Tätigkeit i.R.d. Dienstpostenbewertung

    Dieser den zutreffenden Prüfungsmaßstab - vgl. etwa die Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2011- 1 B 96/11 -, juris, Rn. 41 f., = NRWE, m.w.N., vom 18. Juli 2011 - 1 B 452/11 -, juris, Rn. 31 f., = NRWE, m.w.N., und vom 19. August 2013- 1 B 415/13 -, juris, Rn. 18 ff., = NRWE - heranziehenden Argumentation des Verwaltungsgerichts (Begrenzung der organisatorischen Dispositionsbefugnis allein durch Missbrauchskontrolle; kein Vorliegeneines Falles von Missbrauch) hat der Kläger mit der vor Ablauf der Begründungsfrist (21. November 2012) vorgelegten Zulassungsbegründungsschrift nichts entgegengesetzt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2022 - 1 B 736/22

    Beteiligung des Betriebsrats zur Prüfung der Zumutbarkeit einer Zuweisung eines

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7. November 2012 - 1 B 849/12 -, juris, Rn. 7 f., und vom 19. August 2013 - 1 B 415/13 -, juris, Rn. 8 ff., jeweils m. w. N.; ebenso Nds. OVG, Beschluss vom 2. Januar 2013- 5 ME 187/12 -, juris, Rn. 11, und Bay. VGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 6 B 16.1627 -, juris, Rn. 22.
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